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Die FLAGH
 
Die Faunistische Landesarbeitsgemeinschaft Hessen
im NZH — Akademie für Natur- und Umweltschutz, Wetzlar

Wer ist die FLAGH?

Die FLAGH (Faunistische LandesArbeitsGemeinschaft Hessen) ist ein Zusammenschluß von faunistischen Arbeitsgemeinschaften in Hessen (quasi ein „Dachverband“ der faunistischen Landesarbeitsgemeinschaften). In diesen sind ehrenamtliche Faunisten tätig. Sie stehen in enger Verbindung zu Faunisten in Behörden, Planungsbüros und an Universitäten und Forschungseinrichtungen.

Zentrales Ziel der FLAGH ist die biologisch-ökologische Landeserforschung (Biodiversitätsforschung).

Zur Erfüllung dieses Ziels sind unter anderem vorgesehen:

  • Durchführung von Veranstaltungen und Exkursionen
  • Aufbau eines Beifangnetzwerks
  • Auswertungen von Gutachten/Grauer Literatur
  • Verwaltung erhobener faunistischer Daten in einer einheitlichen EDV-Datenbank
  • Vereinfachung von behördlichen Ausnahmegenehmigungen
  • Die gewonnenen Daten sollen unter anderen folgenden Zwecken dienen:
  • Erstellen von Referenzartenlisten/Checklisten
  • Erstellen von Verbreitungskarten/Verbreitungsatlanten
  • Aufbau von Landesbelegsammlungen
  • Erstellen von Roten Listen
  • Beratung von Behörden (NSG-Ausweisung, FFH-Arten und so weiter)

Die FLAGH ist erreichbar über ihre eine eigene Homepage (seit Anfang 2000) unter der URL:
www.flagh.de

Die Arge HeLep arbeitet von der Gründung der FLAGH an innerhalb des Dachverbandes mit.

Die FLAGH, der „Dachverband“ der hessischen faunistischen Landesarbeitsgemeinschaften, hat einen Ehrencodex zusammengestellt, der die faunistische Feldarbeit für alle Mitarbeiter der hessischen faunistischen Arbeitsgemeinschaften innerhalb der FLAGH regelt.

Dieser Ehrencodex ist verbindlich für alle Mitarbeiter auch der Arge HeLep, insbesondere für diejenigen, die eine Ausnahmegenehmigung zum Fangen besonders geschützter Lepidopterenarten haben (siehe im Rundbrief vom 17. November 1998). Die Anerkennung dieses Ehrencodex ist damit eine der Voraussetzungen für die Ausnahmegenehmigungen.

Eine weitere Grundlage der Vereinbarungen über die Erteilung von Ausnahmegenehmigungen sind die vereinbarten, von der Arge HeLep angewendeten Feldsammelmethoden.


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Zu den vereinbarten Feldsammelmethoden
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© 1998–2004; 2018 by FLAGH/Arge HeLep/W. A. Nässig
Letzter Nachtrag 3. März 2000, 12. März 2002, 8. September 2003, 22. März 2004; 25.V.2018

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