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[ARCHIV, Adressen, Daten und Links nicht aktualisiert!]
Information anläßlich der geänderten Gesetzeslage ab Januar 2001 siehe im Rundbrief vom 23. Oktober 2001.

Informationen zur Ausnahmegenehmigung

Am 27. März 1999 wurde uns auf dem Hessischen Faunistentag in Wetzlar die „Ausnahmegenehmigung ... zum Fang von Schmetterlingen (Lepidoptera)“ ausgehändigt und danach sofort kopiert und an die Antragsteller geschickt. 



Die Genehmigung gilt (vorläufig bis zum 31. Dezember 2001) für diejenigen Antragsteller, deren Namen und Adressen in einer Liste beigegeben sind, wie bisher weiterhin auf der RP-Ebene gemäß dem Antrag. Notwendig werdende Änderungen an diesen Genehmigungen (Änderungen im Bearbeitungsgebiet) sollen in Zukunft zügiger als bisher möglich sein, genauso die nächste Verlängerung.

Mit diesen Genehmigungen können die Mitarbeiter nunmehr auch die für ihre Feldarbeit eventuell notwendigen Wegebenutzungs- und Betretungsgenehmigungen bei den dafür zuständigen Stellen (Forstämter, Gemeinden, Kreise, Städte etc.) beantragen. Die Genehmigung gilt (wie immer) nicht für Naturschutzgebiete, einstweilig sichergestellte Gebiete und Regenerationszonen; für derartige Areale ist weiterhin eine separate Genehmigung der zuständigen Naturschutzbehörden erforderlich. Alle Genehmigungsinhaber sollten sich bitte auch möglichst in gedeihlicher Zusammenarbeit an ihre zuständigen UNBs und Forstämter halten. 

Ich möchte an dieser Stelle auch daran erinnern, daß Genehmigungsinhaber bestimmte Pflichten haben. Der jährlich von einem Genehmigungsinhaber an die Arge HeLep abzugebende Jahresrechenschaftsbericht ist — neben der Einhaltung des Ehrenkodex und der vereinbarten Feldsammelmethoden — eine der Auflagen, die mit der Erteilung einer Genehmigung zum Fang besonders geschützter Arten an ein Mitglied der Arge HeLep durch die Obere Naturschutzbehörde (ONB) verbunden ist. Die Gesamtmenge dieser individuellen Berichte wird von den Sprechern zu einem Gesamtbericht an die Regierungspräsidien umgearbeitet (siehe unter Jahresberichte). Wer diese Auflagen nicht einhält, kann gegebenenfalls durch die ONB die Genehmigung entzogen bekommen.

Wer die technischen Möglichkeiten hat, sollte (trotz einiger Schwächen des Programms) uns unbedingt auch ab 1999 seine Beobachtungsdaten mit „Natis“ einreichen. Die Artenliste nach Karsholt & Razowski gibt es anzufragen bei Andreas Lange ().

Die vollständigen Angaben, wie der Jahresbericht mindestens auszusehen hat, finden sich hier. Wer als Arge-Helep-Mitarbeiter/-in keinen Zugang zum Internet hat, kann diesen Text als Ausdruck bei mir abrufen; ich bitte um Zusendung eines ausreichend frankierten, an Sie selbst adressierten Briefumschlags (A4), ich werde Ihnen dann den Text sogleich zusenden.

Vergessen Sie dabei das Wichtigste nicht: Teilen sie der Arge im Jahresbericht Ihre lepidopterologischen Beobachtungen vollständig und so genau wie möglich mit; geben Sie uns auch auf einer Kopie einer Topografischen Karte 1:25.000 Ihre Fundorte an, damit wir die Gauß-Krüger-Koordinaten für die Erfassung mit „Natis“ ablesen können. Wir sind alle in erster Linie am Wohlergehen der hessischen Falterfauna interessiert und brauchen möglichst vollständige Daten, um die „weißen Flecken“ auf der Hessenkarte schließen zu können. Nur mit einer möglichst breiten Datenbasis sind zuverlässige Angaben zum Vorkommen, zur Gefährdung und zum Schutz unserer Falter möglich!


(Aus dem Begleitbrief an die Genehmigungsinhaber — Wolfgang A. Nässig, 29. März 1999)

Eine Bitte an alle Genehmigungsinhaber:
Bitte alle sowie eventuelle sogleich an die Sprecher der Arge HeLep () schicken!

Das aktuelle (ab 2010) Antragsformular für die Ausnahmegenehmigung zum Selberausdrucken, Ausfüllen und Schicken an die Sprecher finden Sie hier.
(Ursprüngliches Formular von 1998 nach der alten Gesetzeslage siehe hier.)

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© 1999–2012 Arge HeLep, Frankfurt am Main (wng., 6. April 1999, Nachtrag 23. April 1999, letzte Änderung 11. Mai 1999, 23. Oktober 2001, 13. März 2012)