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Genehmigungen ab 2002: Unsere allgemeine Genehmigung
für faunistische Arbeit mit geschützten Schmetterlingen in Hessen
läuft ja, wie bekannt, zum 31. Dezember 2001 aus. Gemäß
der Vereinbarung von 1998 zwischen der FLAGH und den bisher zuständigen
drei Oberen Naturschutzbehörden (an den drei hessischen Regierungspräsidien)
über das vereinfachte Genehmigungsverfahren mit einer einzigen Anlaufadresse
am RP Gießen hatten wir ja jetzt nach dieser „Probezeit“ erwartet,
daß wir eine unbefristete Genehmigung auf Widerruf erhalten könnten.
Leider hat die neue Landesregierung mit ihrem „Gesetz zur Reform der Landwirtschafts-,
Forst-, Naturschutz-, Landschaftspflege-, Regionalentwicklungs- und Flurneuordnungsverwaltung
(LFN-Reformgesetz)“ vom 22. Dezember 2000 alle unsere jahrelangen Verhandlungen
und Vereinbarungen mit den ONBs zunichte gemacht. Nach der neuen Gesetzeslage
sind jetzt die Unteren Naturschutzbehörden im Land Hessen für
die Erteilung von solchen Ausnahmegenehmigungen zuständig — das sind
in Hessen insgesamt etwa 35–38 verschiedene Adressen bei den Landkreisen,
kreisfreien und größeren Städten. (Dies alles im „Jahr
des Ehrenamts“ unter den Überschriften „Strukturreform“, „Verwaltungsvereinfachung“
und „größere Bürgernähe“; aber das Thema will ich
hier nicht weiter ausbreiten, das könnte leicht in einer bitteren
Satire enden, weil sämtliche erwähnten Begriffe für die
ehrenamtliche faunistische Tätigkeit damit genau ins Gegenteil verkehrt
wurden!)
Ich hatte (naiverweise und als Nichtjurist) im Frühling noch versucht,
einige Arge-Mitarbeiter beim RP Gießen für den Rest der Genehmigungsfrist
nachzumelden; da dies nach der neuen Gesetzeslage aber nicht möglich
ist, hat dann der zuständige Bearbeiter am RP GI meinen Antrag mehrfach
fotokopiert und an die jeweils zuständigen UNBs im RP GI sowie an
die ONB im RP DA, die dann dasselbe mit den UNBs im Raum des RP DA getan
hat, weitergeleitet. Als Reaktion wurde ich dann mit Anrufen und Anfragen
von allen möglichen UNBs bombardiert, weil die Kollegen dort in den
UNBs natürlich größtenteils von FLAGH, Arge HeLep, Ehrenkodex
und allen anderen Vereinbarungen noch nie etwas gehört hatten und
alle möglichen Sachinformationen angefordert haben; auch fehlte in
Einzelfällen ersichtlich die generelle Sachkenntnis für Invertebratenfaunistik.
Die Sachbearbeiter in den einzelnen UNBs waren alle freundlich und grundsätzlich
auch sehr kooperativ (wenn auch selbst von dieser Zuständigkeitsänderung
nicht besonders begeistert und ersichtlich überlastet), aber wenn
ich jede Anfrage einzeln ausführlich beantwortet hätte, hätte
ich meinen Jahresurlaub im Sommer aufstecken können. Ich habe die
Genehmigungsanträge also erst einmal generell auf Eis gelegt; mir
liegen ja bisher nicht einmal die Postanschriften der zuständigen
UNBs in Hessen vollständig vor! Nur eine einzige UNB (der Stadt Wetzlar)
hat eine Genehmigung (für eine einzelne Person) ohne Rückfrage
direkt erteilt.
Wenn man von den bisherigen allgemeinen Erfahrungen im Umgang mit Genehmigungsbehörden
ausgeht, wäre zu erwarten, daß es etwa 2 Jahre dauert, bis alle
zuständigen Bearbeiter in den verschiedenen (wie gesagt: knapp 40!)
UNBs hessenweit die Genehmigungen in der von uns benötigten Form ohne
zusätzliche Rückfragen ausstellen würden; ganz zu schweigen
von Problemen mit Einsprüchen von (besorgten, aber oft bezüglich
Insekten nicht sachkundigen) regionalen und lokalen Naturschutzbeiräten
und den mit Sicherheit in Einzelfällen notwendigen Widerspruchsverfahren
von uns gegen fehlerhafte Genehmigungen oder untragbare Auflagen. Hinzu
käme, daß die UNBs (wie ich in den Telefonaten mitbekam) in
den meisten Fällen „eigentlich“ auch noch jährliche Einzelberichte
für ihren jeweiligen Zuständigkeitsbereich haben möchten
— ein zwar verständlicher, aber völlig unerfüllbarer Wunsch
in Anbetracht der Tatsache, daß wir inzwischen fast alle berufstätig
sind und in unserer kargen Freizeit in erster Linie faunistischen, nicht
aber verwaltungstechnischen Tätigkeiten nachgehen möchten. Meine
Arbeitskraft wäre über diese Zeit hinweg so stark durch diesen
„Genehmigungszirkus“ in Anspruch genommen, daß mein Arbeitgeber mit
Sicherheit Einspruch erheben würde. Schlußfolgerung:
ein gesetzeskonformes Vorgehen mit Einzelantragstellung und Einzelberichtsabgabe
bei knapp 40 Genehmigungsbehörden ist wegen des unermeßlichen
Zeitaufwandes (und, nebenbei bemerkt der drastisch erhöhten Portokosten,
die bisher von mir privat bezahlt werden!) für ehrenamtliche Mitarbeiter
schlicht nicht praktikabel!
Um das hier klar auszusprechen: Selbstverständlich
sind wir jederzeit zu einer sinnvollen Zusammenarbeit mit allen
für Naturschutz zuständigen Stellen bereit und geben für
den behördlichen Naturschutz bei aktuellen Projekten und „Gefahr im
Verzug“ auch unsere Daten mit lokalem Bezug gern frei und stehen weiterhin
jederzeit für beratende Funktionen zur Verfügung! Und wenn auf
diesem Wege eine intensivere Kooperation der hessischen UNBs mit den Arbeitsgemeinschaften
in der FLAGH zustande käme, wäre das ein sehr wünschenswertes
Nebenergebnis. Es dreht sich hier nur um den immensen Verwaltungsaufwand,
solche Anträge einzeln bei fast 40 Stellen durchzusetzen; als rein
ehrenamtlich faunistisch Arbeitende haben wir dafür weder Zeit noch
Geld!
Die FLAGH (in persona Gerd
BAUSCHMANN) hat seit dem Frühling in Namen der
verschiedenen Arbeitsgemeinschaften (es betrifft ja nicht nur die Arge
HeLep) bei den ONBs und dem Ministerium („Hessisches Ministerium für
Umwelt, Landwirtschaft und Forsten“ = „HMULF“ — es kommt nicht ganz von
ungefähr, daß für den Zuständigkeitsbereich Naturschutz
kein Platz mehr war im Namen!) versucht, ein anderes Verfahren für
unsere Genehmigungen zu finden. Erst als der Ministerpräsident R.
KOCH zum zweiten Mal direkt angeschrieben wurde, kam
nach mehreren Wochen eine möglicherweise positive Antwort, die G.
BAUSCHMANN zur Zeit zu konkretisieren versucht. Nach
KOCHs Vorschlägen sollte
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entweder eine „Beauftragung“ der einzelnen Mitarbeiter direkt durch das
HMULF die Genehmigung generell ersetzen, oder es müßte
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durch die ONBs für jedes RP eine UNB ausgedeutet werden, die dann
für alle UNBs im selben RP eine Gesamtgenehmigung für unsere
Mitarbeiter ausstellt.
Variante 1 hätte die Vorteile, daß wir wieder nur eine einzige
Adresse anschreiben müßten und daß außerdem die
„Beauftragten“ einen Versicherungsschutz genössen; zu klären
wäre aber vor der „Beauftragung“ unbedingt, daß die bisherigen,
seit etwa 15 Jahren mit den ONB vereinbarten Spielregeln zum Thema Datenschutz
und Datenweitergabe an Dritte erhalten bleiben würden. Variante 2
hätte die Nachteile, daß es wieder 3 verschiedene Adressen wären,
also ein Rückschritt gegenüber dem bisher gültigen Verfahren,
und daß die dafür notwendige Gesetzesnovelle noch nicht in Kraft
ist.
Auf dem FLAGH-Treffen am 13. Oktober wurde G. BAUSCHMANN
von den anwesenden Arge-Vertretern (für die Arge HeLep waren P. ZUB
und W. NÄSSIG dabei) beauftragt, die Variante
1 (Beauftragung) unter den bekannten Dateneigentumsvorbehalten anzusteuern.
Alle Arge-Vertreter und die FLAGH waren einstimmig der Auffassung, daß
ein Einzelgenehmigungsverfahren auf fast 40facher UNB-Ebene nicht praktikabel
ist und keinesfalls verfolgt werden soll.
Egal, welche dieser beiden Varianten im Endeffekt eintreten wird: Es
ist wohl davon auszugehen, daß wir nicht bis zum 1. Januar
2002 wieder eine allgemeine artenschutzrechtliche Ausnahmegenehmigung für
alle Mitarbeiter erhalten werden; im Gegenteil, es kann sogar bis weit
in die Faunistiksaison 2002 hinein sein, daß die Genehmigung fehlen
wird. Die Sprecher können also nur empfehlen, daß die Mitarbeiter
bis zum Vorliegen der Genehmigung es erst einmal mit der Faunistik von
sogenannten Kleinschmetterlingen, für die keine Genehmigung notwendig
ist, langsam angehen sollten. Da inzwischen einige neue Bestimmungsbücher
für verschiedene Mikrolepidopterafamilien vorliegen (diese sollen
in den nächsten Wochen auf der Website der Arge HeLep vorgestellt
werden), wäre das immerhin eine akzeptable Möglichkeit gegenüber
dem zwangsweise Ruhenlassen aller faunistischen Tätigkeit
...
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Um gegenüber der neuen Genehmigungsstelle aktuelle Daten zur Hand
zu haben, muß jetzt nach 1998 wieder eine aktuelle Erhebung über
die notwendigen Genehmigungsräume für Arge-Mitarbeiter durchgeführt
werden.
Diesem Rundbrief liegt also wieder ein „Antrag
auf Erteilung einer Ausnahmegenehmigung zum Fang von besonders geschützten
Schmetterlingen“ (wie ähnlich schon im November 1998, nur
diesmal mit Betonung der Kreisebene) bei.
Ich bitte jeden
Mitarbeiter (auch die bisherigen Genehmigungsinhaber!) der Arge
HeLep, der für seine Feldtätigkeit auf eine solche Ausnahmegenehmigung
angewiesen ist, diesen Antrag auszufüllen
und spätestens bis zum 20. November 2001
an mich zurückzuschicken! Danke.
Ich möchte die kompletten Daten mit aktuellem Stand zur Hand haben,
um jederzeit, sobald der Arge HeLep über die FLAGH eine akzeptable
Möglichkeit zur Erlangung der notwendigen Rechtssicherheit an die
Hand gegeben wird, mit fertigen Namenslisten reagieren zu können und
damit weitere Verzögerungen auf unserer Seite auszuschließen.
(wng)
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Rote Listen: Hermann FALKENHAHN
(
)
hat Interesse geäußert, sich um einen Antrag an das HMULF zur
Erstellung der „Roten Liste der Noctuidae Hessens“ zu bemühen. Und
Petra ZUB wird nach dem Abschluß ihrer Doktorarbeit
eine Bearbeitung der Geometridae beginnen, die ebenfalls in einer „Roten
Liste“ münden soll. Genaueres wird sich im Laufe des Winters herausstellen.
(wng/pz)
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Jahresberichte für 2001: Ich weise darauf
hin, daß der Jahresbericht der Arge HeLep natürlich auch für
das Jahr 2001 abzugeben ist. Alle Mitarbeiter der Arge, die eine Ausnahmegenehmigung
haben, sind verpflichtet, bis spätestens zum 31. Januar 2002
(ich bitte möglichst um frühere Abgabe!) ihren Bericht für
2000 abzugeben. Aus diesen Berichten werde ich dann den Gesamtbericht der
Arge zusammenstellen. Bitte schicken Sie Ihren Bericht rechtzeitig an
mich — wenigstens ein Kurzbericht muß vorliegen! Ein Hinweis:
Wer keinen Bericht abgibt, erfüllt die von der Genehmigungsbehörde
geforderten Bedingungen für Genehmigungsinhaber nicht und kann deswegen
die Genehmigung verlieren! Die genauen Regeln für die Berichterstellung
finden sich auf der Webseite der Arge
HeLep im Internet. Auch Mitarbeiter, die im Jahr 2000 nicht aktiv waren,
müssen wenigstens ebendiese Information per Postkarte oder E-Mail
an mich schicken, ich brauche etwas Schriftliches! (wng)
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Hessensammlung Lepidoptera im Senckenberg-Museum: Im Winterhalbjahr
steht die Bearbeitung der Unterfamilien Sterrhinae und Larentiinae der
Geometridae zur Bearbeitung an. Aufgrund der räumlichen Umstellungen
in der Sektion Entomologie II von Senckenberg sind die räumlichen
Möglichkeiten verbessert worden. Aktueller Stand der Bearbeitung siehe
im
Internet. Besucher der Monatssitzungen (und nach Absprache auch zu
anderen Terminen) können jederzeit mit der Hessensammlung arbeiten,
soweit sie bereits aufgestellt ist. (wng)
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Natis 4.0, Artenliste und Eingabestandard: Die Version 4.0 von Natis
wurde auf dem Hessischen Faunistentag 2001 angeboten. Wer noch kein Exemplar
hat, möge sich direkt an das RP Gießen wenden (Adresse siehe
im
Internet) und dort bestellen; die Frage, ob Arge-Mitarbeiter dafür
zahlen müssen oder nicht, wurde von verschiedenen Stellen unterschiedlich
beantwortet und muß ausprobiert werden. Die von Andreas LANGE
bearbeitete, eigentlich dazugehörige Artenliste nach KARSHOLT
& RAZOWSKI
ist noch nicht fertig, da Andreas dafür
nur noch nebenbei kommt und die Finanzierung bereits vor einigen Jahren
ausgelaufen ist; außerdem müßte zuerst noch die Fundortbearbeitung
abgeschlossen werden (siehe nächsten Punkt). Wegen der Artenliste
und Details des Eingabestandards können Arge-Mitarbeiter direkt Kontakt
mit Andreas (
)
aufnehmen. (al/wng)
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Bearbeitung der Fundorte für Natis: Wegen Überlastung
einiger der potentiellen Bearbeiter ruht dies zur Zeit; wahrscheinlich
müssen für die noch nicht bearbeiteten Gebiete (MTBs) neue Bearbeiter
gesucht werden. (al/wng)
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Gemeinsame Exkursionen der Arge HeLep: Nach dem (witterungsbedingt)
schwachen Besuch der gemeinsamen Exkursion 2001 (außer den beiden
Veranstaltern noch W. NÄSSIG ...) müssen
wir uns für die Zukunft überlegen, was mit den Exkursionen wird.
Hermann FALKENHAHN hat angeboten, eine Exkursion für
die FLAGH nach Nordwesthessen zu organisieren (Details werden folgen),
und es steht noch ein Angebot zum Besuch der Rhön an. Details werden
im Winter geklärt werden, aktuelle Informationen sind im
Internet zu finden, und vor dem Sommer werden wir versuchen, noch einen
weiteren Rundbrief mit den Details zu dieser Frage herauszugeben. (wng)
Bitte erscheinen Sie zahlreich zu unseren Monatssitzungen!
Wolfgang A. Nässig