Rundbrief
der Arge HeLep vom 17. November 1998
Arbeitsgemeinschaft
Hessischer Lepidopterologen
im Internationalen Entomologischen
Verein e. V.
Sprechergremium der Arge HeLep:
Ernst Brockmann |
Andreas Lange |
Dr. Wolfgang A. Nässig |
Petra Zub |
Laubacher Straße 4 |
Teutonenstraße 48 |
Ent. II, Senckenberg, Senckenberganlage 25 |
Karl-Kotzenberg-Straße 5 |
35423 Lich |
65187 Wiesbaden |
60325 Frankfurt/Main |
60431 Frankfurt/Main |
Tel./Fax 0 64 04/21 79 |
Tel./Fax 06 11/80 78 50 |
Fax 0 61 08/6 91 11,
Tel. 0 69/75 42-3 23 |
Tel./Fax 0 69/52 81 32 |
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Rundschreiben vom 17. November 1998
Liebe Mitstreiter aus der Arge HeLep,
bevor das Jahr 1998 zu Ende geht, noch ein weiteres Rundschreiben mit
einigen wichtigen und zum Teil termingebundenen Anfragen und Ankündigungen.
Inzwischen hat die Zeit der winterlichen Monatstreffen wieder begonnen.
Da beim ersten Treffen so wenig Teilnehmer anwesend waren, hier noch einmal
die Termine:
11. Oktober 1998, 15. November 1998, 13. Dezember 1998, 10. Januar
1999, 14. Februar 1999, 14. März 1999, 11. April 1999.
Die Treffen müssen wegen anderer Belegung des Kleinen Hörsaals
ab Herbst 1998 in den Räumen der Sektion Entomologie II stattfinden.
Eingang: auf der Rückseite des Museumsgebäudes (Fernorientierung:
der hohe Schornstein des Uni-Heizwerkes; Nahorientierung: der südliche,
längere, frisch renovierte Altbau-Seitenflügel) vom Innenhof
aus (Klingel an der kleinen Tür am großen Erkerturm, 4. Stock
links). Die Treffen finden wie gewohnt am jeweils 2. Sonntag im Monat (Ausnahme:
die Verschiebung im November wegen der Frankfurter Insektentauschbörse
am 7./8. November) morgens um 9.00 Uhr statt. Sollte ich wegen einer
Reise an einem Termin nicht anwesend sein können, werden rechtzeitig
andere Regelungen für den betreffenden Termin getroffen werden. Da
Klingel und Telefon manchmal nicht gleich zu hören sind, bitte Geduld
bewahren, es schaut auch noch jemand aus dem Fenster.
-
Ein wichtiges Ereignis zum Jahresende 1998 ist das Auslaufen unserer
zur Zeit gültigen Ausnahmegenehmigungen zum Sammeln. Wir müssen
uns jetzt schnellstmöglich um Verlängerungen bemühen, damit
diese zu Beginn der nächsten Saison bereits gelten.
Wie schon im letzten Rundbrief berichtet, wird sich in Zukunft das Verfahren
der Erteilung von Ausnahmegenehmigungen zum Fang und Töten besonders
geschützter Tierarten in Hessen ändern; es laufen zur Zeit Gespräche
zwischen den verschiedenen hessischen faunistischen Arbeitsgemeinschaften
(unter dem Dach der FLAGH) einerseits
und den Oberen Naturschutzbehörden an den drei Regierungspräsidien
andererseits; das erste Treffen fand am 16. April 1998 im RP Darmstadt
statt (siehe den letzten Rundbrief vom 8. Juli 1998), das zweite am 30.
Oktober 1998 im RP Gießen, das dritte soll am 4. Dezember 1998, wieder
in Gießen, stattfinden. Angestrebt wird von beiden Seiten eine Vereinfachung
des Verfahrens. Zukünftig sollen, nach dem Abschluß einer „Mantelvereinbarung“
zwischen den ONB und den verschiedenen Arges unter dem Dach der FLAGH,
alle Anträge (wie das bei uns in der Arge HeLep schon seit vielen
Jahren üblich ist!) nicht mehr separat, sondern gebündelt über
die Arbeitsgemeinschaften eingehen und in einem Sammelverfahren zügig
und kostenlos(!) bearbeitet werden. Die Faunisten sollen sich zur Einhaltung
bestimmter Regeln, die im „Ehrencodex der FLAGH“ (siehe
anbei) festgelegt sind, verpflichten und dafür im Austausch
die beschleunigten pauschalen Genehmigungen erhalten. Nach einer Übergangszeit
ist dann sogar an unbefristete Genehmigungen gedacht. Die verschiedenen
Arges müßten neu hinzukommende oder ausscheidende Mitarbeiter
weitermelden, die dann von den RPs nachträglich mit bearbeitet werden
würden. Verstöße gegen die Regeln des „Ehrencodex“ würden
einen Verlust der Genehmigung nach sich ziehen. Die Arges würden damit
ein gewisses Maß an Haftung für ihre Mitarbeiter übernehmen.
Die ONB erwarten jedoch eine grundsätzlich striktere geografische
Zuordnung der Genehmigungen als bisher. Wir sind über diesen Punkt
noch am Verhandeln; es gibt jedoch Bestrebungen, daß nicht alle Mitarbeiter
der Arges Ausnahmegenehmigungen für ganz Hessen oder für ganze
Regierungspräsidien erhalten sollen. Wer also bereits von sich aus
weiß, daß er in den kommenden Jahren fast ausschließlich
in einem bestimmten Gebiet (also in einem oder mehreren Landkreisen) arbeiten
wird, soll nach Auffassung der RPs auch nur für diese(n) Kreis(e)
eine Ausnahmegenehmigung erhalten. Wir halten dieses Verfahren für
schwerfällig und eigentlich unnötig, weil das bedeutet, daß
bei einer gemeinsamen Exkursion in ein unbearbeitetes Gebiet in einem anderen
Kreis vorher erst noch neue Genehmigungen beantragt werden müßten,
aber die RPs haben hier offenbar Druck von anderen Stellen weiterzugeben.
Die Sache ist noch in Verhandlung. Wir schlagen vor, daß im beiliegenden
Antrag die Mitarbeiter/innen ihren geografischen Tätigkeitsschwerpunkt
angeben und gleichzeitig angeben, ob sie mit einer Beschränkung der
Genehmigung auf diesen Teilbereich einverstanden sind. Wenn sie nicht damit
einverstanden sind, werden wir diesen Antrag als auf RP-Ebene gestellt
weitergeben — deswegen unbedingt das Gewünschte ankreuzen!
An den gesetzlich vorgegebenen Grundlagen, daß diese Genehmigungen
nicht für Naturschutzgebiete gelten und auch Wegebenutzungslaubnisse
separat bei den jeweils zuständigen Stellen beantragt werden müssen,
ändert sich natürlich nichts. Es sind jedoch auch Verhandlungen
mit den für die NSGs zuständigen Stellen vorgesehen, um zukünftig
eine bessere Einbindung der Fachkenntnisse der Arge-Mitarbeiter in die
Unterschutzstellung, Überwachung und Pflege von Naturschutzgebieten
zu erreichen.
Wir werden die Arge-Mitarbeiter/innen auf dem Laufenden halten über
diese Entwicklungen.
Nur wer diesen rosa Antrag bis zum 30. November vollständig
ausgefüllt an die angegebene Adresse zurückschickt, kann bei
der ersten Charge von Genehmigungen berücksichtigt werden, weil wir
am 4. Dezember auf dem Treffen mit den RPs in Gießen bereits die
ersten Anträge übergeben möchten.
Bitte lesen Sie auch den Ehrencodex durch und vergessen Sie nicht,
daß Sie den Antrag zweimal unterschreiben müssen! Wie
oben erwähnt, sind wir bezüglich der Beschränkung der Genehmigungen
auf Kreisebene noch in Verhandlungen. Ihre Angabe eines geografischen Schwerpunktes
bedeutet deswegen nicht von vornherein bereits eine automatische Beschränkung
der Genehmigung auf diesen Bereich. Bitte kreuzen Sie auch in der folgenden
Zeile Ihre Meinung dazu an!
-
Jahresberichte 1998: Zur Erinnerung — alle Mitarbeiter/innen, die
eine Ausnahmegenehmigung haben, sind automatisch verpflichtet, für
jedes Jahr einen Tätigkeits- und Rechenschaftsbericht gegenüber
den Arge-Sprechern abzulegen. Die Arge-Sprecher sind wiederum verpflichtet,
aus diesen Berichten einen Gesamtbericht der Arge zusammenzustellen und
diesen bis spätestens 1. April des folgenden Jahres bei den RPs abzugeben.
Also die Bitte an alle Genehmigungsinhaber:
Bitte bis spätestens 31. Januar 1999 den Jahresbericht 1998
an W. A. Nässig schicken!
Auch wenn ein/e Mitarbeiter/in mit Ausnahmegenehmigung in einem Jahr wegen
anderen Belastungen nicht viel oder gar nicht selbst Daten erheben konnte
oder aus Zeitgründen noch mit der Determination und Auswertung zurückhängt,
bitten wir dennoch um eine kurze schriftliche Information bis spätestens
zu diesem Termin, da wir gegenüber den Regierungspräsidien eine
Berichtspflicht haben und Unterlagen vorweisen können möchten.
Die Jahresberichte sollten
a) auf jeden Fall als Minimalstandard eine kurze
tabellarische Aufstellung (Datum, Ort, Methode) aller Tag-, Licht-, Köderfänge,
Raupensuchen und sonstiger Datenerhebungsaktivitäten im Berichtsjahr
und, soweit möglich und bis 31. Januar bereits vorliegend,
b) eine weitgehend komplette Jahresartenliste (Arten, Orte,
Stückzahlen, Geschlecht etc.), für diejenige/denjenigen, der
bereits mit „Natis“ auf dem PC arbeitet, bitte auf Diskette im „Natis“-Format
(siehe dazu auch weiter unten), enthalten
(tabellarischer Bericht und schriftliche Artenlisten bitte an W. A.
Nässig, die Diskette mit dem „Natis“-Datenfile am besten direkt an
A. Lange).
Selbstverständlich können Daten aus früheren Jahren
(zum Beispiel nachträglich bearbeitetes oder bestimmtes Material etc.)
jederzeit nachgemeldet werden; die Gesamtartenliste muß noch nicht
bis zum 31. Januar des Folgejahres vorliegen. Wenn Korrekturen an früher
abgegebenen Artenlisten vorgenommen werden (Behebung eines Determinationsfehlers
oder ähnlich), müßten diese Korrekturen bitte mit A. Lange
abgesprochen werden, um auch in der Gesamtdatei der Arge geändert
werden zu können.
Zum Jahresbericht gehört auch die Angabe von eigenen Publikationen
zumindest über hessische Schmetterlinge, und selbstverständlich,
bitte schön, auch zusammen mit mindestens einem (der zweite würde
dann mit dem Jahresbericht an die ONB weitergeleitet) Sonderdruck der Arbeiten
(wir würden uns selbstverständlich auch über Sonderdrucke
außerhessischer Publikationen freuen, die in der Sektionsbibliothek
Entomologie II von Senckenberg allen Interessenten aus der Arge zur Einsicht
zur Verfügung stehen).
Die Oberen Naturschutzbehörden der Regierungspräsidien bitten
im Rahmen der Absprachen zwischen FLAGH und RPs über die Vereinfachung
der Genehmigungsverfahren insbesondere darum, daß
— Hinweise auf vorher unbekannte Vorkommen ausgestorben geglaubter
oder vom Aussterben bedrohter Arten außerhalb von Naturschutzgebieten
genauso wie
— Meldungen über akute, bedrohliche Gefährdungen für
bestimmte hochwertige Habitate
möglichst zügig an sie weitergereicht werden. Nur so können
mögliche Gegenmaßnahmen gegen eingeleitete Eingriffe oder eventuell
notwendige einstweilige Unterschutzstellungen schnell und zeitgerecht auf
den Weg gebracht werden. Wir bitten deswegen darum, daß solche Mitteilungen
möglichst sofort (auch) an die Sprecher der Arge (Anlaufstelle: W.
A. Nässig) weitergegeben werden; wenn die Meldung nicht auch gleichzeitig
schon an das zuständige RP abgegeben wurde, werden wir dies tun (auf
Wunsch auch anonymisiert).
-
Berichte über die drei zur Zeit laufende Projekte (Rote Liste
„Spinner und Schwärmer“, Bearbeitung der FFH-Arten und Umwandlung
der alten „Heslep“-Datensätze in „Natis“-Dateien) werden später,
nach Abschluß der Projekte, weitergegeben. Am 13. September 1998,
9.00 h, fand im Senckenberg-Museum eine Redaktionssitzung zur Bearbeitung
der Vorschlagsliste für die Rote Liste statt. Zur Zeit läuft
der Endspurt dieser Projekte.
Andreas Lange dankt herzlich allen, die ihre Meldungen der FFH-Arten zeitgerecht
mitgeteilt hatten, und bittet um Verständnis, daß er keine individuellen
Bestätigungen schicken kann.
Es sind weiterhin noch Mitteilungen über alle Vorkommen der betroffenen
Arten erbeten. Wenn aus zeitlichen Gründen keine Aufschlüsselung
nach Einzelfundorten möglich ist, bittet er um eine Angabe, wie viele
Vorkommen mit welcher Populationsgröße im Bearbeitungsgebiet
aktuell vorhanden sind bzw. vorhanden waren (wann letzter Nachweis?), dazu
Angaben über Bestandsentwicklung, Gefährdungsfaktoren, Schutz-
und Pflegemaßnahmen. Dies betrifft vor allen Dingen die Gebiete,
in denen die Maculinea-Arten auch heute noch stellenweise häufig sind
(hessischer Westerwald, Mittelhessen usw.). Auch wenn zur richtigen Zeit
vergeblich nach Arten gesucht wurden, bitte eine kurze Notiz darüber.
— Die Demonstration gemeinsamer Arbeit aller in der Arge HeLep zusammengeschlossenen
Mitarbeiter gegenüber dem Ministerium und der Stiftung Hessischer
Naturschutz ist für die zukünftige Zusammenarbeit wichtig, gerade
in Hinblick auf die Datenlieferung für Naturschutzzwecke.
Weitere Daten werden benötigt, um Argumente für Schutz- und
Pflegemaßnahmen zu bekommen. Einzelne, besonders individuenreiche
Vorkommen (speziell bei Maculinea teleius und Euphydryas aurinia)
müssen in ihrer Bedeutung für den Erhalt der Art in Hessen herausgearbeitet
werden. Die aktuelle Situation einiger Arten (Eriogaster catax, Lycaena
dispar) in Hessen ist immer noch völlig unklar, jeder Hinweis
ist wichtig.
In jedem Fall bitte nicht vergessen, bei allen Fundortangaben die Blattnummer
der Topographischen Karte TK 25 dazuzuschreiben, weil man ohne nähere
Ortskenntnis viele Lokalitätsangaben sonst nicht finden kann oder
erst zeitraubend mehrere Blätter durchsuchen muß!
Allerletzter Eingangstermin für Nachmeldungen ist am 21. November!
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„Natis“: Inzwischen ist endlich die
neue Version 3.0 von „Natis“ käuflich erwerbbar. Seit Oktober 1998
lautet die neue Bestelladresse für „Natis“ wie folgt: Regierungspräsidium
Gießen, Dezernat 63.1, Eichgärtenallee, 35394 Gießen,
Telefon: Frau KRÜGER, 06 41/3 03-26 42. Geliefert werden soll per
Rechnung, Preis ist DM 25,00, möglicherweise zuzüglich Versandkosten.
Hinweis: Aktuelle Adresse (Dezember 2001) siehe hier. |
Wir empfehlen, daß jeder interessierte Arge-Mitarbeiter sich
persönlich um eine Version von „Natis“ kümmert, um später
auch die Updates zu nachfolgenden Programmversionen automatisch erhalten
zu können. Deswegen wird es auch — entgegen früherer Ankündigungen
— keine Sammelbestellung seitens der Arge geben.
Wegen der neuen Schmetterlings-Artenliste nach Karsholt & Razowski
(1996) bitte unbedingt Kontakt aufnehmen mit Andreas Lange, E-Mail
,
und auf keinen Fall eigenmächtig Änderungen
an der bei „Natis“ früher mitgelieferten alten Artenliste nach
Leraut vornehmen! Durch nicht abgesprochene Änderungen an der alten
Liste geht die Kompatibilität zur neuen, aktuellen Artenliste verloren!
Bitte Fragen diesbezüglich nur direkt mit Andreas Lange besprechen.
— Bei allgemeinen Anfragen oder Problemen mit dem Bestellen bitte an E.
Brockmann wenden.
Es ist uns (den Sprechern) aus Zeitgründen nicht möglich,
alle schriftlich abgegebenen Meldungen eigenhändig in „Natis“ einzugeben.
Wir hoffen deshalb, daß möglichst viele Arge-Mitarbeiter (zumindest
diejenigen, die selbst einen PC zu Hause stehen haben) in Zukunft ihre
Daten selbst mit „Natis“ in den Computer eingeben und uns „Natis“-Dateien
auf Diskette anliefern (an A. Lange). Wir brauchen aber auch Unterstützung
bei der Abspeicherung der schriftlich vorliegenden älteren Daten.
Wer bereit ist, Fremddaten einzugeben, bitte bei A. Lange melden.
Um die Eingabe in „Natis“ zu erleichtern, werden wir für die Zukunft
einen Erhebungsbogen entwerfen. Ich möchte aber erneut darauf hinweisen,
daß wir für die Eingabe in den Computer möglichst detailgenaue
Angaben benötigen, besonders für die Fundorte (Ort, Ortsteil,
Gauß-Krüger-Koordinaten — oder Fotokopien von Topographischen
Karten TK 25 mit eingezeichneten Fundorten). Angaben wie „häufig“
oder „weniger zahlreich als letztes Jahr“ nützen nicht viel, bitte
exakte Zahlen oder Schätzungen und möglichst tagesgenaues Datum.
Natürlich können auch ungenauere Daten erfaßt werden, aber
je weniger Information erfaßt wird, desto weniger kann später
ausgewertet werden.
-
Arge HeLep im Internet: Seit Ende Oktober ist die Arge HeLep auch
im Internet vertreten. Unter der Adresse (URL)
www.arge-helep.de
werden die Sitzungstermine, unsere Rundbriefe und verschiedene Informationen
auch über das Internet verbreitet. (Auch der vorliegende Rundbrief
ist dort zu finden.)
Für Anregungen, Hinweise und Vorschläge sowie mit eigenen
Beiträgen, die Sie gern auf der Website der Arge HeLep im Internet
sehen würden, wenden Sie sich bitte direkt an Wolfgang A. Nässig
(Adresse siehe oben, oder auch unter der E-Mail
).
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Anregungen unseres Mitarbeiters Hermann Falkenhahn:
1. Es gibt manchmal regionale
Unterschiede im Futterpflanzenspektrum von Raupen. Es wäre einmal
interessant zu erfahren, welche Arten in Hessen wo auf welchen Futterpflanzen
im Freiland gefunden werden. Am Beispiel der Pflanzengattung Populus
(alle Arten: Zitterpappel, Schwarzpappel, Weißpappel sowie sämtliche
Kultur- und Hybridpappeln) könnte jeder bei sich „vor der Haustüre“
oder auf Exkursionen einmal nachsehen, was auf dieser Gattung an Raupen
lebt. Auch frühere Beobachtungen aus den Tage- und Protokollbüchern
vergangener Jahre sollten hierbei Eingang finden. Gemeinsame Auswertungen
(welche Falterarten wann und wo auf welcher Pappelart gefunden) könnten
bei einem hinreichend großen Datenpool interessante Ergebnisse erwarten
lassen.
2. Trotz des relativ geringen
Zuspruchs bisher: Wie sieht es aus mit gemeinsamen Exkursionen zur Falterkartierung?
Wer kann interessante Gebiete benennen und/oder zu gemeinsamen Exkursionen
einladen und die Organisation dafür übernehmen? Insbesondere
die „weißen Flecken“ auf der Hessenkarte etwa in Nord- und Osthessen
böten sich hier an.
Hermann Falkenhahn (Zimmerplatzweg
6, 35085 Ebsdorfergrund; Tel. 0 64 24/51 47; Fax c/o NABU
Marburg-Biedenkopf: 0 64 21/68 25 26).
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Zum Stand der Hessenfaunasammlung
Lepidoptera im Senckenbergmuseum: Den Sommer über hat sich
nicht viel getan wegen der Freilandtätigkeiten, aber im Winter sollen
die Arbeiten an den Noctuidae weitergehen. Wer mitarbeiten will: Bitte
mit W. A. Nässig absprechen! Auch andere Familien könnten langsam
angegangen werden. Es ist vorgesehen, soweit es die Zeit erlaubt, im Winter
die „Spinner und Schwärmer“ und/oder Tagfalter zumindest familienweise
anzufangen.
Wolfgang A. Nässig
©
1998–2001 by Arge HeLep — Letzte Aktualisierung: 17.
November 1998, 4. Oktober 1999, 20. Dezember 2001 (wng.)