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Was muß im jährlich abzugebenden Rechenschaftsbericht jedes einzelnen Genehmigungsinhabers der Arge HeLep an Informationen zu finden sein?

(Aktualisierte Version gemäß dem Rahmenvertrag von 2005 und den Umstellungen 2011/2012 zwischen Ministerium/Fena und Arge beziehungsweise FLAGH)


Um möglichen Mißverständnissen der Genehmigungsinhaber vorzubeugen:

Die jährlich von einem Genehmigungsinhaber an die Arge HeLep abzugebende Datenliste (Arten und Fundorte gemäß Erhebungsbogen, möglichst im „Natis“-Format) und besonders der Jahresrechenschaftsbericht ist — neben der Einhaltung des Ehrenkodex und der vereinbarten Feldsammelmethoden — eine der im Rahmenvertrag vereinbarten Auflagen, an die die Erteilung einer Genehmigung  zum Fang besonders geschützter Arten an ein Mitglied der Arge HeLep geknüpft ist. (Dies war früher schon bei den durch die Obere Naturschutzbehörde [ONB] zwischen 1999 und 2001 erteilten Genehmigungen nicht anders.) 

Die Gesamtheit dieser individuellen Berichte wird von den Sprechern dem alljährlichen Jahresbericht der Arge HeLep zugrunde gelegt.
Darüber hinaus sind natürlich die „Natis“-kompatiblen Dateien (Beobachtungsdaten) beziehungsweise ausgefüllten Erhebungsbögen der wichtigste Teil des alljährlich abzugebenden Jahresberichts.

Wichtig: Wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden, erlischt die Genehmigung automatisch! 


Deswegen: Bitte gründlich lesen!

Zukünftig sind die (möglichst in „Natis“-Format abgefaßten) Dateien mit den Beobachtungsdaten (Artnamen, Anzahl, Funddaten, alles gemäß der Anleitung zu den Erhebungsbögen) der wichtigste Anteil der alljährlichen Berichts jedes einzelnen Genehmigungsinhabers der Arge HeLep.

Alternativ können auch die sachgerecht und vollständig ausgefüllten Erhebungsbögen (Download siehe hier) die Funktion des individuellen Jahresberichts erfüllen. — Für Details siehe die Anleitungen dazu.

Dazu kommt in jedem Fall noch eine kurze Zusammenfassung als Text (siehe unten), damit die Sprecher ohne große Datenauswertung sofort den Gesamtjahresbericht für die Arge HeLep zusammenstellen können.



Der individuelle schriftliche Jahresbericht jedes beauftragten Mitarbeiters,
abzugeben bis spätestens 31. Januar des Folgejahres,
muß folgende Angaben umfassen:

Im Idealfall: Dazu noch eine kurze schriftliche Darstellung (Zusammenfassung) des Genehmigungsinhabers von nicht mehr als einer Textseite A4, daß er im Jahr XXXX an XX Tagen Lichtfang, YY Tagen Köderfang, ZZ Tagen Tagfang (oder andere Sammelmethoden) ausgeübt hat und an insgesamt XX verschiedenen Fundorten in den RPs AA, BB, CC war.
Außerdem sollten Neufunde, faunistisch bedeutsame und/oder besonders geschützte Arten und die Namen von besuchten Naturschutzgebieten beziehungsweise FFH-Gebieten/Natura-2000-Gebieten in der Zusammenfassung aufgelistet werden, damit die Sprecher der Arge den Gesamtjahresbericht möglichst schnell und unaufwendig aus diesen Kurzfassungen zusammenstellen können und nicht erst die Datei oder den Ordner mit Beobachtungsbögen durchforsten müssen.

Die zweitbeste Lösung: Dazu wieder wie oben eine kurze schriftliche Darstellung (Zusammenfassung) des Genehmigungsinhabers von nicht mehr als einer Textseite A4.


Als absolutes Minimum

(Nur in echten Notfällen von Krankheit, Reise etc.!)

Name des Genehmigungsinhabers, Berichtsjahr
Datum Ort Sammelmethode eigene Protokollnummer
Datumsliste: 
Wann habe ich im Vorjahr Daten erhoben?
Fangorte: 
Wo habe ich an diesem Datum diese Daten erhoben?
Dabei verwendete Methoden: 
Tag-, Licht-, Köderfang, Raupensuche etc.
(soweit vorhanden) 
um eine zweifelsfreie Dokumentation auch später noch zu ermöglichen
 


Für eine sinnvolle spätere Auswertung von faunistischen Daten (beispielsweise für zukünftige „Rote Listen“, für die hoffentlich irgendwann einmal wieder Geld zur Verfügung stehen kann) müssen alle erhobenen Daten, auch die Altdaten, zur Verfügung gestellt werden.
Bei der Eingabe der Daten mit „Natis“ müssen die von A. Lange gelieferte Standardartenliste (nach Karsholt & Razowski 1996) sowie die sonstigen internen Vereinbarungen der Arge HeLep beachtet werden (siehe auch den Rundbrief vom 6. September 2005), um einen problemlosen Datenaustausch innerhalb der Arge zu ermöglichen.

Die so entstandenen Artenlisten und Datenbanken stehen allen Mitarbeitern der Arge für wissenschaftliche Auswertungen sowie den Naturschutzbehörden für Naturschutzzwecke kostenlos zur Verfügung; die Weitergabe der Daten an Außenstehende ist weiterhin an die Erlaubnis des Datenerhebers gebunden. Wer also seine eigenen Daten nicht oder nur eingeschränkt weitergeben möchte, muß dies bei der Einsendung der Tabellen beziehungsweise Disketten anmerken. (Die alten Vereinbarungen der Arge von 1985 betreffend das Urheber- und Eigentumsrecht des Datenerhebers an seinen eigenen Daten gelten selbstverständlich weiter.) (Siehe auch den Ehrencodex der FLAGH, Punkt 6.)

Die Weitergabe der von uns freiwillig und unentgeltlich erhobenen faunistischen Daten an unbeteiligte Dritte, insbesondere eine kommerzielle Nutzung dieser Daten durch Gutachter, Planerbüros oder ähnliche Institutionen ist sowohl nach dem hessischen Verwaltungsrecht (an das die Oberen Naturschutzbehörden gebunden sind; gemäß den Gesprächen der FLAGH mit den ONB im Dezember 1998) als auch nach den Übereinkünften der FLAGH und der Arge HeLep mit den ONB an den Regierungspräsidien an eine vorherige schriftliche Genehmigung durch und Vereinbarung mit dem Datenerheber und der Arge HeLep gebunden, innerhalb derer selbstverständlich je nach Einzelfall auch ein finanzieller Ausgleich für die Nutzung unserer Daten durch Dritte vereinbart werden kann.


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Philipp Michael Kristal

© 1998–2012, 2018 Arge HeLep, Frankfurt am Main (wng. 11. April 1999) 
Letzte Überarbeitung (wng.): 6. September 2005, 26. April 2006, 13. März 2012, 25.V.2018