Um
möglichen Mißverständnissen der Genehmigungsinhaber vorzubeugen:
Die jährlich von einem Genehmigungsinhaber an die Arge HeLep abzugebende Datenliste (Arten und Fundorte gemäß Erhebungsbogen, möglichst im „Natis“-Format) und besonders der Jahresrechenschaftsbericht ist — neben der Einhaltung des Ehrenkodex und der vereinbarten Feldsammelmethoden — eine der im Rahmenvertrag vereinbarten Auflagen, an die die Erteilung einer Genehmigung zum Fang besonders geschützter Arten an ein Mitglied der Arge HeLep geknüpft ist. (Dies war früher schon bei den durch die Obere Naturschutzbehörde [ONB] zwischen 1999 und 2001 erteilten Genehmigungen nicht anders.) Die Gesamtheit dieser individuellen
Berichte wird von den Sprechern dem alljährlichen Jahresbericht der
Arge HeLep zugrunde gelegt.
Wichtig: Wenn diese Auflagen nicht eingehalten werden, erlischt die Genehmigung automatisch! |
Deswegen: Bitte gründlich lesen! |
Zukünftig sind die
(möglichst in „Natis“-Format abgefaßten) Dateien
mit den Beobachtungsdaten (Artnamen, Anzahl, Funddaten,
alles gemäß der Anleitung
zu den Erhebungsbögen) der wichtigste Anteil der alljährlichen
Berichts jedes einzelnen Genehmigungsinhabers der Arge HeLep.
Alternativ können auch die sachgerecht und vollständig ausgefüllten Erhebungsbögen (Download siehe hier) die Funktion des individuellen Jahresberichts erfüllen. — Für Details siehe die Anleitungen dazu. Dazu kommt in jedem Fall noch eine kurze Zusammenfassung als Text (siehe unten), damit die Sprecher ohne große Datenauswertung sofort den Gesamtjahresbericht für die Arge HeLep zusammenstellen können. |
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(Nur in echten Notfällen von Krankheit, Reise etc.!)
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Der eigentliche Zweck der Arbeit der Arge HeLep ist
jedoch die Erhebung von Daten zum Vorhandensein von den und ökologischen
Angaben über die Schmetterlingsarten in Hessen.
Es ist also wichtig, daß diese Daten der Mitarbeiter der Arge auch den Weg zur Auswertung durch die Arge finden. Wenn diese Daten nicht termingerecht abgegeben werden, kann die Genehmigung erlöschen oder eine Verlängerung durch den Genehmigungserteiler versagt werden! |
Man kann beispielsweise überarbeitete Auszüge aus seinen Tagebüchern oder Kopien der schriftlichen Protokolle, die man bei den einzelnen Licht- und Köderfängen oder Tagesexkursionen angefertigt hat, bevor die neuen Erhebungsbögen im September 2005 zur Verfügung standen, abgeben. Nachträge (beispielsweise erst viel später über eine Genitaluntersuchung nachdeterminierte Belege) können jederzeit nachgemeldet werden, genauso Korrekturen und Richtigstellungen.
(Wie ein solches Protokoll
aussehen könnte, siehe hier als ein
Beispiel.)
Bei der Eingabe der Daten mit „Natis“ müssen die von A. Lange gelieferte Standardartenliste (nach Karsholt & Razowski 1996) sowie die sonstigen internen Vereinbarungen der Arge HeLep beachtet werden (siehe auch den Rundbrief vom 6. September 2005), um einen problemlosen Datenaustausch innerhalb der Arge zu ermöglichen. |
Fachpublikation über Schmetterlinge |
Die Weitergabe der von uns freiwillig und unentgeltlich
erhobenen faunistischen Daten an unbeteiligte Dritte, insbesondere eine
kommerzielle Nutzung dieser Daten durch Gutachter, Planerbüros oder
ähnliche Institutionen ist sowohl nach dem hessischen Verwaltungsrecht
(an das die Oberen Naturschutzbehörden gebunden sind; gemäß
den Gesprächen der FLAGH mit den ONB im Dezember 1998) als auch nach
den Übereinkünften der FLAGH und der Arge HeLep mit den ONB an
den Regierungspräsidien an eine
vorherige schriftliche Genehmigung
durch und Vereinbarung mit dem Datenerheber und der
Arge HeLep gebunden, innerhalb derer selbstverständlich je nach Einzelfall
auch ein finanzieller Ausgleich für die Nutzung unserer Daten durch
Dritte vereinbart werden kann.
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