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Siehe auch unter
Wie schreibe ich meinen Jahresbericht?
 

Zu den Vereinbarungen zwischen der FLAGH und der Arge HeLep auf der einen Seite und den Oberen Naturschutzbehörden auf der anderen Seite gehört auch eine Festlegung der eingesetzten Feldsammelmethoden. 


Siehe dazu auch unter den Regeln zum Abfassen der Jahresberichte für Genehmigungsinhaber. — Aktuelle Änderungen aus dem Genehmigungsbescheid siehe unten.

Siehe auch diesen aktuellen Text in leicht gestraffter Fassung als PDF-File zum Ausdrucken.

Gängige, von den Mitarbeitern der Arge HeLep eingesetzte Feldsammelmethoden
in der Lepidopterologie (Stichwörter)


Die am häufigsten angewandten Standardmethoden in halbfett dargestellt.

1. Imagines

2. Präimaginalstadien (mit Aufzucht zur Imago) Das sind nur die gängigen Methoden; zu jeder Methode gibt es verschiedene Varianten. — Jede Methode kann so angewandt werden, daß sie nicht mehr als unbedingt für die Fragestellung nötig Schaden anrichtet. Und ein „schwarzes Schaf“ kann auch beim „schonenden“ Fotografieren Orchideen zertreten. Es hängt weniger von der Methode als von der verantwortungsbewußten Anwendungsweise (und damit primär von der Fragestellung und der Einstellung des Entomologen) ab, wie groß die Zahl der getöteten Insekten wird.

1: Hinweis: „Fallen“ sind nicht automatisch Tötungsfallen; für viele Verfahren sind längst auch Lebendfallen für semiqualitative und semiquantitative faunistische Fragestellungen üblich. Diese Lebendfallen werden auch von den ehrenamtlich tätigen Lepidopterologen bevorzugt verwendet. — Für ökologische Untersuchungen, bei denen es auf die exakten Zahlen ankommt (also besonders im Gutachter- und Universitätsbereich), sowie für Langzeituntersuchungen (bei denen die Fallen längere Zeit permanent exponiert bleiben) sind Tötungsfallen jedoch in der Regel unumgänglich, um die Bestimmbarkeit und Auswertbarkeit der Materials zu sichern. Lebendfallen sind für solche Fragestellungen weitgehend ungeeignet.

Im Genehmigungsbescheid von 2000 wurde der obige Originaltext wie folgt verändert:
Die Überschrift wurde geändert in:

Zulässige Fangmethoden

Anstelle des „Hinweises“ (der Fußnote am Schluß) haben die drei ONB im Genehmigungsbescheid am Ende folgenden Textabsatz eingebaut:

Grundsätzlich ist die jeweils schonendste Fangmethode zu wählen. Tötungsfallen sind nur zulässig, wenn die wissenschaftliche Fragestellung dies erfordert.
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Die FLAGH hat seit Anfang 2000 eine eigene Homepage:
www.flagh.de
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© 1998–2010, 2018 by Wolfgang A. Nässig/Arge HeLep, Frankfurt am Main (wng., 18. Januar/22. April 1999; letzter Nachtrag 3. März 2000); Ergänzung 6. Januar 2010; Anpassung an DSGVO 25.V.2018
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